Jörg Krause hat die Zusatzqualifikation für den Bereich Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, gemäß §7 ASIG erhalten.
Das bedeutet, ab jetzt kann ich SIe auch kompetent im Bereich des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege betreuen (Mitglieder der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW))
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