Informationen zu den Gefährdungsbeurteilung

 

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die DGUV V1 verpflichten alle Arbeitgeber, die Gefährdungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu bewerten, entsprechende Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen sowie die Ergebnisse zu dokumentieren. Nur so lässt sich feststellen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen notwendig sind.


Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (ArSiQu) kann den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beraten oder diese selbst erstellen und umsetzen. Dies umfasst Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe, psychische Belastungen und klassische Gefährdungen.


Wenn die Gefährdungsbeurteilung in die Organisation des Betriebs integriert wird, hilft sie, die betrieblichen Abläufe zu optimieren und die Motivation der Beschäftigten zu steigern. Diese Aufgabe übernehme ich gerne für Sie!

 

Der Nutzen für Sie: keine Bindung von festen Ressourcen, ständige Weiterbildung, immer aktuell und immer für Sie erreichbar.

Gefährdungsbeurteilung Schleswig-Holstein, Gefährdungsbeurteilung Hamburg, Gefährdungsbeurteilung Itzehoe


Quellen: DGUV

 
 
 
 
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