Informationen zu den Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-, die DGUV V1 verpflichtet alle Arbeitgeber, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen, ggf. Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen, sowie das Ergebnis zu dokumentieren. Nur so lässt sich feststellen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Wie der Arbeitgeber die Beurteilung vorzunehmen hat, regelt das Gesetz nicht. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (ArSiQu) kann den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beraten, bzw. für Ihn die Gefährdungsbeurteilungen erstellen und umsetzen. Dieses beinhaltet die Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe, psychische und klassische Gefährdungen. 

Wird die Gefährdungsbeurteilung in die Organisation des Betriebes integriert, hilft sie die betrieblichen Abläufe zu optimieren und die Beschäftigten zu motivieren. Diese Aufgabe übernehme ich gerne für Sie! 

Der Nutzen für Sie: keine Bindung von festen Ressourcen, ständige Weiterbildung, immer aktuell und immer für Sie erreichbar.

Gefährdungsbeurteilung Schleswig-Holstein, Gefährdungsbeurteilung Hamburg, Gefährdungsbeurteilung Itzehoe


Quellen: DGUV

 
 
 
 
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