Informationen zu den Gefährdungsbeurteilung

 

 


Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die DGUV V1 verpflichten alle Arbeitgeber, die Gefährdungen ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu bewerten, geeignete Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen sowie die Ergebnisse zu dokumentieren. Nur so kann ermittelt werden, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (ArSiQu) unterstützt Sie dabei, die Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen oder übernimmt diesen Prozess vollständig für Sie. Dies umfasst unter anderem die Beurteilung von Gefahrstoffen, psychischen Belastungen und klassischen Gefährdungen.
Wird die Gefährdungsbeurteilung in die betrieblichen Abläufe integriert, trägt sie nicht nur zur Sicherheit bei, sondern optimiert auch die Prozesse und steigert die Motivation der Mitarbeiter. Ich übernehme diese Aufgabe gerne für Sie!

 

 

Der Nutzen für Sie: keine Bindung von festen Ressourcen, ständige Weiterbildung, immer aktuell und immer für Sie erreichbar.

Gefährdungsbeurteilung Schleswig-Holstein, Gefährdungsbeurteilung Hamburg, Gefährdungsbeurteilung Itzehoe


Quellen: DGUV

 
 
 
 
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